Impressum
Flowbird Deutschland GmbH
Geschäftsführung: Nils Struckmeier, Olivier Bellin, Frédéric Beylier, Rob Willcock
Anschrift: Am Kiel-Kanal 2, D-24106 Kiel
Homepage: https://www.flowbird.group
Telefon: +49 (0) 431 3059 0
Telefax: +49 (0) 431 3059 100
Handelsregister-Nr.: HRB 5859 KI
USteuer- Id.Nr.: DE206361912
Steuer Nr.: 20/293/48716
Registergericht: Amtsgericht Kiel

Quellenangaben
Photography: Rémy Gros, franmedia.de
Artwork: Shutterstock, Fotolia, Istockphoto

Datenschutzbeauftragter
compolicy GmbH, An den Eichen 15, 24248 Mönkeberg, e-Mail : info@compolicy.de

AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungender Flowbird Deutschland GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich
Diese AGB gelten zwischen der Flowbird Deutschland GmbH („Flowbird“) und ihren Kunden für sämtliche, auch künftige, Aufträge. Von diesen AGB abweichende Bedingungen eines Kunden werden nur anerkannt, wenn Flowbird ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, soweit Flowbird einen Kundenauftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Von diesen AGB abweichende oder diese AGB ergänzende Abreden bedürfen der Schriftform.

2. Angebote und Vertragsschluss
Soweit nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet, stellen Angebotsunterlagen von Flowbird kein Angebot im Rechtssinne, sondern lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Annahmeerklärungen seitens Flowbird bedürfen der Textform oder erfolgen konkludent mit Beginn der vertragsgegenständlichen Leistung durch Flowbird. Soweit ein Kunde ein Angebot im Rechtssinne unterbreitet, beträgt die Annahmefrist von Flowbird hierfür vier Wochen.

3. Lieferung, Teilleistungen
Sofern ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart werden, stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Flowbird durch ihre Lieferanten, sofern Flowbird ein kongruentes Deckungsgeschäft mit den entsprechenden Lieferanten abgeschlossen hat. Flowbird informiert den Kunden unverzüglich über Leistungsschwierigkeiten eines Lieferanten. In diesem Fall ist Flowbird zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wenn ausdrücklich verbindliche Liefer- bzw. Leistungsfristen vereinbart wurden, verlängern sich diese im Falle von Verzögerungen, die Flowbird nicht zu vertreten hat, angemessen. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist insbesondere der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, das Vorliegen ggf. erforderlicher Genehmigungen bzw. Freigaben, Pläne und die Beachtung sonstiger Mitwirkungsobliegenheiten. Flowbird ist zur vorzeitigen und/oder teilweisen Lieferung bei sofortiger Teilfakturierung berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde für eine Teillieferung keine Verwendung hat. Erklärt der Kunde nach von Flowbird angezeigter Versandbereitschaft, dass er die bereitstehende
Ware vorerst nicht annehmen werde, ist Flowbird – unbeschadet weiterer aus dem Annahmeverzug resultierender Rechte – berechtigt, eine angemessene Lagerpauschale als Entschädigung zu fordern, die jedoch der Höhe nach nicht mehr als 5 % des Lieferpreises sowie 1 % des Lieferpreises/ Kalendermonat betragen darf.

4. Annahmeverweigerung
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Flowbird berechtigt, ohne besonderen Nachweis 20 % der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern, wenn nicht der Kunde nachweist, dass Flowbird tatsächlich ein geringer Schaden entstanden ist. Flowbird ist dessen ungeachtet berechtigt, auch einen tatsächlich höheren Schaden unter Anrechnung der vorgenannten Entschädigung geltend zu machen.

5. Leistungserbringung, Aufstellung, Montage und Anpassung
Soweit Flowbird auch Aufstellungs- und Montagearbeiten zu leisten hat, gilt – soweit nicht abweichend vereinbart – folgendes:
a) Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig bereitzustellen:
– alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der erforderlichen Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge,
– die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe, wie insbesondere etwa notwendige Gerüste, Hebezeuge oder andere Vorrichtungen,
– Energie- und Wasserversorgung an der Verwendungsstelle einschließlich aller erforderlicher Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
– an der Montagestelle: für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialen, Werkzeuge etc. ausreichende, geeignete und insbesondere trockene und gegen Zugriff Dritter gesicherte Räume,
– angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume für das Montagepersonal,
– ggf. Stellung von besonderer Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, sofern aufgrund besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich.
b) Der Kunde ist verantwortlich für die ausreichende Sicherung sämtlicher Montageausrüstung vor Ort.
c) Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde Flowbird die nötigen Angaben über die Lage etwaiger verdeckt geführter Strom-, Gas- und/oder Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie ggf. die erforderlichen statischen Angaben zur Verfügung zu stellen. Dies muss so rechtzeitig erfolgen, dass Flowbird durch die Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben keine vermeidbaren Verzögerungen im Projektablauf entstehen.
d) Vor Beginn der Montagearbeiten müssen die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Montagestelle verfügbar sein. Sämtliche erforderlichen Vorarbeiten müssen durchgeführt sein. Der Kunde hat den ungehinderten Zugang von Flowbird zum Montageplatz zu gewährleisten. Dies gilt auch für die ggf. erforderliche Aufbereitung der Anfahrtswege.
Der Kunde ist verpflichtet, die vorstehenden Grundlagen der Leistungserbringung durch Flowbird rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen zu schaffen. Verzögert sich infolge eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes insoweit die Leistungserbringung durch Flowbird, hat der Kunde Flowbird den hierdurch entstehenden Schaden auf Grundlage der jeweils aktuellen Stundenverrechnungssätze von Flowbird einschließlich konkret angefallener Aufwendungen zu erstatten. Die Angebotskalkulation von Flowbird für die Erbringung von Aufstellungs- und Montagearbeiten geht von der Erbringung aller vereinbarten Leistungen in einem einheitlichen Arbeitsschritt/ Abschnitt aus. Soweit dies aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht ist, hat der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten – insbesondere Wartezeit und Fahrtkosten – zusätzlich nach gesonderter Berechnung zu tragen.
Soweit der Kunde bei Flowbird die Einspeisung neuer Tarifinformationen in Parkscheinautomaten beauftragt, sind hierfür die von Flowbird zur Verfügung gestellten Angebotsformulare zu verwenden. Die Erstellung und Übermittlung aktualisierter Tarifdateien erfolgt entgeltlich auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von Flowbird. Die Berechnung erfolgt nach Anzahl der zu aktualisierenden Parkscheinautomaten. Flowbird setzt technische Schutzmaßnahmen ein, um sicherzustellen, dass eine übermittelte Tarifdatei nur einmal verwendet werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, die tatsächlich benötigte Anzahl an aktualisierten Tarifdateien zu bestellen und jeglichen Eingriff in die von Flowbird übermittelten Tarifdateien zu unterlassen.
Flowbird ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen auch Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen, bleibt jedoch für die vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden allein verantwortlich.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen. Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht abweichend vereinbart, wird die Vergütung für die Montage von Geräten, Systemen oder des Leitungsnetzes gesondert nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Stundensätze von Flowbird berechnet. Die erbrachten Leistungen werden in einem vom Kunden zu unterzeichnenden Servicereport aufgeführt, mit dem zugleich die ordnungsgemäße Übernahme der Maschinen oder Geräte bestätigt wird. Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig vor Auslieferung der Anlage Flowbird die erforderlichen Anwenderdaten vollständig zu übermitteln. Zusätzlicher Aufwand als Folge später erforderlicher Nachprogrammierungen ist vom Kunden gesondert zu vergüten.
Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die Lieferkosten vom Kunden gesondert zu tragen. Der Kunde trägt die Transportgefahr.
Rechnungen von Flowbird sind – soweit nicht abweichend vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung an Flowbird fällig. Zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen von Flowbird ist der Kunde nur in einer Höhe berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen des Kunden steht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig wenn und soweit der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis mit Flowbird beruht. Die Aufrechnung
gegen Forderungen von Flowbird ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Flowbird nimmt Wechsel und/oder Schecks nur aufgrund vorheriger besonderer schriftlicher Vereinbarung und ausschließlich erfüllungshalber an. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus einem mit Flowbird geschlossenen Vertrag ohne Zustimmung von Flowbird an Dritte zu übertragen.

7. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit einer Flowbird zustehenden Zahlung ganz oder teilweise länger als fünf Werktage in Verzug, lässt er Schecks oder Wechsel zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, ist Flowbird unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.

8. Mängelgewährleistung
Die Gewährleistung für von Flowbird erbrachte Leistungen richtet sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit nicht eine gesonderte Vereinbarung über den Einsatz der Leistungen von Flowbird für besonders spezifizierte Kundenzwecke geschlossen wurde, übernimmt Flowbird keine Gewährleistung dafür, dass die von Flowbird erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren für solche spezifischen, vom Kunden beabsichtigte Einsatzzwecke tauglich sind oder entsprechende Komponenten in ggf. kundenseitig vorgehaltene Systemumgebungen integriert werden können. Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch üblichen Verschleiß entstehen, unterfallen nicht der Gewährleistungspflicht. Handelt der Kunde entgegen den Bedienungsanweisungen oder übergebener Bedienungshinweise von Flowbird oder etwaiger Dritthersteller und kommt es hierdurch zu einer Beschädigung der Ware oder Unbrauchbarkeit der von Flowbird erbrachten Leistungen, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn nicht der Kunde beweist, dass der Schaden auch bei Beachtung der Bedienungshinweise bzw. Bedienungsanweisung eingetreten wäre. Gleiches gilt für vom Kunden durchgeführte oder von ihm veranlasste Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten ohne vorherige Rücksprache mit Flowbird.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Grund von Kaufverträgen gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Es gilt § 377 HGB. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, offensichtlich erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Lieferung und versteckte Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber Flowbird zu rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Flowbird ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt.
Gewährleistungsansprüche aus mit Flowbird geschlossenen Kaufverträgen und Werklieferverträgen i.S.v. § 651 BGB verjähren zwölf Monate nach Übergabe, Gewährleistungsansprüche aus entsprechenden Werkverträgen zwölf Monate nach Abnahme, für Gewährleistungsansprüche aus Werkverträgen bei einem Bauwerk gelten die gesetzlichen Regelungen.

9. Haftung
Flowbird haftet auf Aufwendungs- oder Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

10. Urheberrechtliche Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erhält der Kunde an übergebenen technischen Unterlagen, Abbildungen oder Zeichnungen etc. keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Jede urheberrechtlich relevante Nutzung dieser Unterlagen ist nur nach vorheriger schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung von Flowbird zulässig.

11. Datenschutz
Flowbird wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragserfassung, -bearbeitung und –abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erheben, verarbeiten und nutzen.

12. Schlussbestimmungen
Der Vertragsschluss mit Flowbird sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung der entsprechenden Vereinbarung handelt.
Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem mit Flowbird geschlossenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag etwa
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Kiel. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht.